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Zeiterfassung

Zeiterfassung auf der Baustelle mit GPS: Was erlaubt ist und was Pflicht ist

Im Baugewerbe ist die Arbeitszeit aufzuzeichnen – seit dem BAG-Beschluss von 2022 ohnehin in allen Branchen. Ein GPS-Punkt beim Ein- und Ausstempeln ist zulässig, wenn er gut begründet und transparent ist. Dauerortung ist es nicht.

Zeiterfassung und Löhne auf dem Smartphone mit gearbeiteten Stunden im Monat, Bruttolohn, aktuell anwesenden Mitarbeitern und offenen Schichten

Kurz gesagt: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022). Im Baugewerbe gilt zusätzlich die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages, aufzubewahren mindestens zwei Jahre. Ein GPS-Punkt im Moment des Ein- und Ausstempelns ist datenschutzrechtlich vertretbar, wenn er begründet, transparent und sparsam ist. Eine Dauerortung während der Schicht ist in aller Regel unzulässig.

Die Zeiterfassung per App hat Stundenzettel und Diskussionen auf vielen Baustellen abgelöst. Mit dem Standort kommt aber die Frage: Darf ich wissen, wo mein Mitarbeiter ist? Ja – in einem bestimmten Umfang und unter Bedingungen. Dieser Artikel ist ein Überblick für Deutschland, keine Rechtsberatung; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.

Was Pflicht ist

  • Allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Nach dem Urteil des EuGH von 2019 hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen (abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz).
  • Arbeitszeitgesetz. Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich ist aufzuzeichnen.
  • Baugewerbe: Mindestlohngesetz. Für Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – darunter das Baugewerbe – müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertages aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 17 MiLoG). Bei Kontrollen des Zolls wird genau das geprüft.

Eine Zeiterfassung am Ende des Monats aus dem Gedächtnis erfüllt diese Pflichten nicht.

Was die DSGVO zum Standort sagt

Der Standort ist ein personenbezogenes Datum. Entscheidend sind vier Grundsätze:

  1. Rechtsgrundlage und Zweck. Die Zeiterfassung selbst dient der Erfüllung rechtlicher Pflichten. Der GPS-Punkt beim Stempeln stützt sich in der Regel auf ein berechtigtes Interesse – Nachweis, auf welcher Baustelle gearbeitet wurde, richtige Zuordnung der Stunden zu Aufträgen und Rechnungen. Die Abwägung sollte kurz schriftlich dokumentiert sein.
  2. Datenminimierung. Nur Punkt und Genauigkeit im Moment des Stempelns, kein Bewegungsprofil.
  3. Transparenz. Mitarbeiter erfahren vorab, was erfasst wird, wozu, wer Zugriff hat und wie lange gespeichert wird.
  4. Speicherbegrenzung. Standortdaten nur so lange, wie sie für Lohn, Abrechnung und mögliche Streitfälle gebraucht werden.

Eine Einwilligung ist im Arbeitsverhältnis meist keine tragfähige Grundlage, weil sie freiwillig und jederzeit widerruflich sein muss.

Betriebsrat

Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind, ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Eine Zeiterfassungs-App mit Standort fällt darunter – vor der Einführung ist eine Betriebsvereinbarung nötig.

Wo die Grenze liegt

Vertretbar (bei erfüllter Informationspflicht): GPS-Punkt und Uhrzeit beim Ein- und Ausstempeln, Hinweis bei Buchung weit entfernt von der Baustelle, Zuordnung der Stunden zum Auftrag, gemeinsames Tablet auf der Baustelle mit persönlicher PIN.

Nicht vertretbar: laufende Ortung des Handys während der Schicht, Standortdaten außerhalb der Arbeitszeit, heimliche Ortung, Nutzung der Daten zu anderen Zwecken als angekündigt.

Private Smartphones

Mitarbeiter können nicht verpflichtet werden, eine App auf ihrem privaten Gerät zu installieren und den Standort freizugeben. Alternativen: freiwillige Vereinbarung (oft mit Zuschuss) oder ein Firmengerät bzw. Tablet beim Vorarbeiter, an dem sich jeder mit eigener PIN anmeldet. Für Mitarbeiter ohne App muss es einen anderen Weg der Erfassung geben – die Pflicht liegt beim Arbeitgeber.

So arbeitet MůjStavebník

Die Zeiterfassung speichert den Standort nur im Moment des Stempelns, nicht während der Schicht. Der Verwalter sieht beim Eintrag GPS-Punkt, Genauigkeit, Uhrzeit und Gerät. Für Kolonnen ohne eigene Smartphones gibt es den gemeinsamen Terminal, an dem jeder seine Buchung mit eigener PIN bestätigt. Aus abgeschlossenen Schichten ergeben sich Stunden und Bruttolohn nach Stundensatz, der Export geht an das Lohnbüro. Mehr unter Aufträge und Zeiterfassung und Mobile App.

Weitere Artikel: Werkzeugverwaltung im Baubetrieb und Badsanierung Schritt für Schritt.

Häufige Fragen

Muss im Baugewerbe die Arbeitszeit aufgezeichnet werden?

Ja. Nach § 17 Mindestlohngesetz sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Folgetages aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Unabhängig davon besteht seit dem BAG-Beschluss von 2022 eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Darf der Arbeitgeber beim Einstempeln den Standort erfassen?

In der Regel ja, wenn es einen nachvollziehbaren Zweck gibt (Nachweis der Baustelle, Zuordnung zum Auftrag), nur der Punkt beim Stempeln erfasst wird und die Mitarbeiter vorab informiert sind. Mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung nötig.

Ist GPS-Ortung während der ganzen Schicht erlaubt?

Eine Dauerortung ist auf der Baustelle in aller Regel unverhältnismäßig. Vertretbar ist die Erfassung des Standorts im Moment des Ein- und Ausstempelns.

Schlagwörter:#Zeiterfassung#GPS#DSGVO#Baustelle#Mindestlohn

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