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Angebote

Angebot für Bauleistungen schreiben, das der Kunde annimmt

Der Kunde hat drei Angebote auf dem Tisch und nimmt das, das er versteht und dem er vertraut. So bauen Sie ein Angebot für Bauleistungen auf – vom Inhalt über die Gliederung bis zum Nachfassen.

Übersicht eines Baubetriebs mit aktiven Aufträgen, Löhnen des Monats, Rechnungssaldo und Fortschritt einer Wohnungssanierung

Kurz gesagt: Ein Angebot, das angenommen wird, ist nach Gewerken oder Bauablauf gegliedert, sagt klar, was enthalten ist und was nicht, nennt Netto- und Bruttopreise, Ausführungszeitraum, Gültigkeit und Zahlungsbedingungen – und kommt schnell, idealerweise innerhalb von zwei Tagen nach dem Aufmaß. Entscheidend sind Verständlichkeit und Vertrauen, nicht der niedrigste Preis.

Viele Handwerker schreiben Angebote abends nach Feierabend, aus dem Kopf, in eine Tabelle oder direkt in die E-Mail. Und wundern sich dann, dass der Kunde einen teureren Betrieb genommen hat. Kunden kaufen aber nicht nur einen Preis. Sie entscheiden, wem sie zutrauen, Wort und Termin zu halten und am Ende nicht nachzuverlangen. Dieses Vertrauen entsteht schon beim Angebot.

Was hineingehört

  • Wer anbietet – Firma, Anschrift, Ansprechpartner, der den Auftrag führt,
  • für wen und wo – Kunde und Baustellenadresse,
  • Gegenstand in einem Satz („Sanierung Bad 5,2 m², 3. OG ohne Aufzug“),
  • Positionen nach Abschnitten mit Menge, Einheit, Einheitspreis,
  • was nicht enthalten ist,
  • Nettobetrag, Umsatzsteuer, Bruttobetrag (Kleinunternehmer: Hinweis nach § 19 UStG),
  • Ausführungszeitraum,
  • Zahlungsbedingungen – Abschlag, Teilzahlungen, Schlussrechnung,
  • Gültigkeit des Angebots,
  • Gewährleistung und Umgang mit Mängeln.

Gliederung nach Bauablauf

Sechzig Zeilen untereinander liest kein Kunde. Gliedern Sie in Abschnitte, die dem Ablauf auf der Baustelle entsprechen – bei einer Wohnungssanierung zum Beispiel:

  1. Vorbereitung, Abbruch, Schutz der Gemeinschaftsflächen,
  2. Installation (Wasser, Abwasser, Elektro, Heizung),
  3. Maurer- und Putzarbeiten, Untergrundvorbereitung,
  4. Abdichtung, Fliesen, Bodenbeläge,
  5. Maler- und Abschlussarbeiten,
  6. Montage von Sanitär, Leuchten und Türen,
  7. Reinigung und Entsorgung.

Jeder Abschnitt bekommt eine Zwischensumme. Der Kunde sieht, was das Bad und was das Streichen kostet – und wo er sparen kann. Statt über die Endsumme zu feilschen, redet man über Inhalte.

Was nicht im Preis ist

Die meisten Streitigkeiten entstehen aus unausgesprochenen Annahmen. Schreiben Sie ausdrücklich:

  • wer Material und Sanitärobjekte kauft, inklusive Transport und Hochtragen,
  • ob Entsorgung und Deponiegebühren enthalten sind,
  • was passiert, wenn hinter der Wand marode Leitungen oder hohler Putz auftauchen,
  • ob Ausgleich des Bodens kalkuliert ist oder nur übliche Ebenheit,
  • wer Genehmigungen, Prüfungen und Abnahmen durch Dritte organisiert.

Reserve und Nachträge

Bei Renovierungen taucht immer etwas auf. Zwei faire Wege:

  • Eventualposition oder Reserve – eigener Posten, etwa 5–10 % der Abschnitte Abbruch und Installation, abgerechnet nur nach Freigabe.
  • Preisliste für typische Zusatzleistungen – Meter Abwasserleitung tauschen, Schlitz stemmen und schließen, Quadratmeter Boden ausgleichen.

Beides ist besser als „eventuelle Mehrleistungen werden gesondert berechnet“. Lassen Sie jeden Nachtrag vor der Ausführung schriftlich freigeben.

Preise, Steuer und Verbraucher

Privatkunden achten auf den Bruttopreis, Firmen auf den Nettopreis – nennen Sie beides. Erbringen Sie Bauleistungen für andere Bauunternehmer, kann die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG greifen; das klären Sie mit Ihrem Steuerberater vor der Rechnungsstellung.

Bei Verbrauchern lohnt ein Blick auf die besonderen Regeln des Bauvertragsrechts im BGB, etwa beim Verbraucherbauvertrag mit Baubeschreibung oder beim Kostenvoranschlag, dessen wesentliche Überschreitung dem Kunden unverzüglich anzuzeigen ist. Für Ihre Vertragsmuster lassen Sie sich rechtlich beraten.

Tempo und Form

Ein Angebot, das zwei Tage nach dem Termin kommt, hat deutlich bessere Chancen als eines nach zwei Wochen.

  • PDF mit Logo statt Fließtext in der E-Mail,
  • ein Bild – bei Innenausbau eine Visualisierung, sonst ein Foto des Bestands mit markierten Arbeiten,
  • Gültigkeit angeben (meist 30 Tage) mit Hinweis auf schwankende Materialpreise,
  • nach drei bis fünf Tagen anrufen und fragen, ob alles klar ist. Das ist Service, kein Druck – und oft erfahren Sie, was den Kunden noch stört.

Vom Angebot zum Auftrag

Ein angenommenes Angebot sollte nicht abgetippt werden. Positionen, Preise und Termine werden zum Auftrag, daraus entstehen die Rechnungen. Jedes Abtippen ist eine Fehlerquelle.

Mit MůjStavebník stellen Sie das Angebot aus Ihrer eigenen Leistungsliste nach Abschnitten zusammen, senden es als PDF oder als Link, über den der Kunde annimmt oder ablehnt und auch unterschreiben kann. Aus dem angenommenen Angebot wird mit einem Klick ein Auftrag und am Ende die Rechnung. Mehr unter Rechnungen und Angebote, die Tarife finden Sie unter Preise.

Wie Sie das Material ermitteln, steht im Artikel Fliesenkleber und Fugenmörtel berechnen, den Ablauf eines Bades unter Badsanierung Schritt für Schritt.

Häufige Fragen

Wie lange sollte ein Angebot gültig sein?

Üblich sind 14 bis 30 Tage. Bei stark schwankenden Materialpreisen kürzer oder mit dem Hinweis, dass Materialpreise nach aktueller Lieferantenliste angepasst werden können.

Netto oder brutto im Angebot?

Beides, mit Steuersatz. Privatkunden entscheiden nach dem Bruttopreis, Firmen nach dem Nettopreis. Kleinunternehmer weisen auf § 19 UStG hin.

Wie gehe ich mit Nachträgen um?

Am besten mit einer vorab vereinbarten Preisliste für typische Zusatzleistungen oder einer Reserveposition. Jeder Nachtrag wird vor der Ausführung schriftlich freigegeben.

Schlagwörter:#Angebot#Kalkulation#Renovierung#Nachträge#Handwerk

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